Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Neustadt an der Aisch

Sie ist eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern. Historisch ging Neustadt (so erstmals um 1285 genannt) im 13
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
13.319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91413
Vorwahl
09161
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch
Marktplatz 5, 91413 Neustadt an der Aisch 91413 Bayern DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt an der Aisch
Hauptstraße 1
91413 Neustadt an der Aisch

2. Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Am Schloß 1
91413 Neustadt an der Aisch

3. Finanzamt Neustadt an der Aisch
Schloßstraße 1
91413 Neustadt an der Aisch
Gemeinde Neustadt an der Aisch – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Die Stadt Neustadt an der Aisch hat den Änderungsbebauungsplan Nr. 45 für die Bebauungspläne „Schnerrer“ und „Hampfergrundweg“ im südwestlichen Stadtgebiet vorangetrieben. Der Plan zielt auf die geordnete Siedlungsentwicklung und die Schaffung von Wohnraum durch Innenentwicklung. Der Entwurf des Bebauungsplans wurde vom 30.05.2023 bis 30.06.2023 öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt.

Ein Teil der Flurnummer 1918/4 im Norden wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus der Planung herausgenommen. Das Plangebiet wird in einen nordwestlichen Teil für Einzelfamilienhäuser und einen südöstlichen Teil für ein Mehrparteiengebäude mit Tiefgarage unterteilt. Der Plan umfasst auch gestalterische und grünordnerische Festsetzungen, um die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild zu gewährleisten.

Zusätzlich hat die Stadt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 70 „Südlich der Birkenfelder Hauptstraße“ gefasst, der auf eine verdichtete Bebauung mit unterschiedlichen Wohngebäuden abzielt und eine sichere Fußwegachse sowie verkehrsberuhigte Bereiche vorsieht.

FAQ

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.